Agrar- und forstwirtschaftliche Bestimmungen

“Die Landwirtschaft ist neben der Forstwirtschaft der flächenmäßig wichtigste und sichtbarste Faktor der Nutzung des Raumes und der Gestaltung der Landschaft durch den Menschen.” (Ihle und Wesseler 2018, 1368). Die Agrar- und Umweltpolitik beinflusst die Art und die Intensität der landwirtschaftlichen Bodennutzung sowie der Forstwirtschaft. So gibt es förderpolitische Maßnahmen wie Subventionen durch die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU und ordnungspolitische Maßnahmen wie die Düngeverordnung oder die Pfanzenschutzmittelverordnung, die die landwirtschaftliche Praxis beeinflussen.

Die Umwandlung des Waldes in eine andere Nutzungsart ist durch das Bundeswaldgesetz und die Landeswaldgesetze geregelt (Gömann und Weingarten, 2018). Wie in der Landwirtschaft, gibt es auch in der Forstwirtschaft förderpolitische Maßnahmen. Diese zielen allerdings auf eine naturnahe Waldbewirtschaftung ab (Suda, 2018).

Naturschutz

Der Naturschutz verfolgt den Schutz, die Pflege und die Entwicklung von Natur und Landschaft im besiedelten und unbesiedelten Bereich im Hinblick auf die dauerhafte Sicherung von drei Zielbereichen:

• der biologischen Vielfalt,

• der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes,

• der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und Landschaft“ (von Haaren und Galler 2018, 1606).

Der Naturschutz ist durch das Bundesnaturschutzgesetz geregelt und wird durch die Landesnaturschutzgesetze ergänzt oder konkretisiert. Die Ziele der europäischen Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Richtlinie sind ebenfalls in nationales Recht übersetzt.

Um die Ziele des Bundesnaturschutzgesetzes zu erreichen, gibt es in Deutschland unterschiedliche Instrumente. Dazu zählen u.a. die Eingriffsregelung, eine flächendeckende Landschaftsplanung  sowie der Gebiets- und Objektschutz (von Haaren und Galler, 2018).

In Deutschland gibt es verschiedene Schutzgebietskategorien, die unterschiedliche Ziele verfolgen. Davon hängt ab, welche Nutzungen durch den Menschen erlaubt sind. Zusätzlich zu Gebieten können einzelne Naturdenkmäler oder Landschaftsbestandteile unter Schutz gestellt werden („BfN: Gebietsschutz / Großschutzgebiete / Schutzgebiete“ o. J.).

Raumordnung

Die Raumordnung beschreibt die “Ordnung und Entwicklung des Raumes und die dafür erforderlichen Prozesse sowie die damit verbundenen Institutionen (rechtliche Regelungen, Organisationen, Instrumente/Verfahren)” (Diller 2018, 1890). In Deutschland bezieht sich der Begriff der Raumordnung auf alle Planungsebenen oberhalb der kommunalen Ebene (europäische Ebene, Bundesebene, Länder- und Regionalebene).

Für die Raumordnung sind die Raumordnungsgesetze das wichtigste Regelwerk (Diller, 2018). Das Bundesraumordnungsgesetz wird von den Ländern in die Landesraumordnungsgesetze übersetzt, wobei auch Abweichungen vom Bundesrecht möglich sind (Hendler, 2018). Zu den Umsetzungsinstrumenten der Raumordnungsgesetze zählen die Erstellung von Raumordnungsplänen und Raumordnungsverfahren (z.B. beim Bau von Straßen und Flughäfen). Auf Landesebene wird das Landesraumordnungsprogramm (LROP) aufgestellt (Diller, 2018). Dieses hat die Aufgabe wirtschaftliche, soziale, kulturelle und ökologische Interessen an Raum mit einander in Einklang zu bringen. Das LROP gibt Leitlinien vor, die im Regionalen Raumordnungsprogramm der Landkreise übersetzt werden. In den Bauleitplänen der Gemeinden und Städte im Landkreis müssen die übergeordneten Planungen berücksichtigt werden. Bauvorhaben, die Eingriffe in die Natur oder Landschaft darstellen, müssen laut Bundesnaturschutz- und Baugesetzbuch entweder vermieden oder ausgeglichen werden (Eingriffsregelung) (Gömann und Weingarten, 2018).


Weitere politische Bestimmungen

Neben den gesetzlichen Regelungen, die die land- und forstwirtschaftliche Praxis, den Naturschutz sowie die Raumordnung regeln, gibt es weitere, die einen Einfluss auf die Art und Intensität der Flächennutzung haben. Hierzu zählt beispielsweise das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Es fördert flächenbeanspruchende Anlagen zur Gewinnung von erneuerbaren Energien (wie Freiflächenphotovoltaik, Biogas und Windkraftanlagen) (Gömann und Weingarten, 2018). Aber auch das Wasserhaushaltsgesetz hat Auswirkungen auf die Flächennutzung. Dieses regelt u.a. die Festlegung von Wasserschutz- und Überschwemmungsgebieten. In diesen Bereichen ist die Bodennutzung z.B. durch Landwirtschaft und Bebauung reguliert (Albrecht, 2018).

Eigentumsrechte

Als Grundbesitz gelten sowohl unbebaute Liegenschaften, wie Wald und Ackerfläche aber auch Wohnimmobilien und Gewerbeimmobilien. Grundstückseigentümer*innen können in Deutschland Privatpersonen, Unternehmen, der Staat, Staatsunternehmen, Kommunalunternehmen und Kirchen sein. Der Einfluss durch die öffentliche Hand auf die Nutzung von Flächen hängt von den Eigentumsverhältnissen ab.

Politisches Klima

Im Zuge der kommunalen Selbstverwaltung beeinflussen die politischen Mehrheitsverhältnisse auf kommunaler Ebene (Stadt- und Gemeinderäte sowie Kreistage) die Leitlinien und Schwerpunkte der Kommunalentwicklung. Die Gemeinden haben die Planungshoheit und sind die Instanzen, die die rechtsverbindlichen Bauleitpläne aufstellen (SchmidtEichstaedt 2018). Je nach parlamentarischer Mehrheit werden Entwicklungen durch die Schwerpunkte der jeweiligen Parteien geprägt. Lobbygruppen und Rahmenbedingungen, die Korruption zulassen, können Entscheidungen bezüglich der Landnutzung beeinflussen. 

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Albrecht, Juliane. 2018. „Schutzgebiete nach Wasserrecht“. In Handwörterbuch der Stadt und Raumentwicklung, 2143–49. Hannover: ARL – Akademie für Raumforschung und Landesplanung. https://shop.arl-net.de/media/direct/pdf/HWB%202018/Schutzgebiete%20nach%20Wasserrecht.pdf.

„BfN: Gebietsschutz / Großschutzgebiete / Schutzgebiete“. o. J. Zugegriffen 4. Dezember  2020. https://www.bfn.de/themen/gebietsschutz-grossschutzgebiete.html.

Diller, Christian. 2018. „Raumordnung“. In Handwörterbuch der Stadt und Raumentwicklung, 1889–1900. Hannover: ARL – Akademie für Raumforschung und Landesplanung.

Gömann, Horst, und Peter Weingarten. 2018. „Landnutzungswandel“. In Handwörterbuch der Stadt und Raumentwicklung, 1335–47. Hannover: ARL – Akademie für Raumforschung und Landesplanung. https://shop.arl-net.de/media/direct/pdf/HWB%202018/Landnutzungswandel.pdf.

Haaren, Christina von, und Carolin Galler. 2018. „Naturschutz“. In Handwörterbuch der Stadt und Raumentwicklung, 1603–15. Hannover: ARL – Akademie für Raumforschung und Landesplanung. https://shop.arl-net.de/media/direct/pdf/HWB%202018/Naturschutz.pdf.

Hansestadt Lüneburg. 2021. Mitglieder des Stadtrats Lüneburgs 2016-2021. https://ratsinfo.stadt.lueneburg.de/bi/pa021.asp?SORT=1kppartei

Hendler, Reinhard. 2018. „Raumordnungsrecht“. In Handwörterbuch der Stadt und Raumentwicklung, 1907–17. Hannover: ARL – Akademie für Raumforschung und Landesplanung. https://shop.arl-net.de/media/direct/pdf/HWB%202018/Raumordnungsrecht.pdf.

 Ihle, Rico, und Justus Wesseler. 2018. „Landwirtschaft“. In Handwörterbuch der Stadt und Raumentwicklung, 1367–80. Hannover: ARL – Akademie für Raumforschung und Landesplanung. https://shop.arl-net.de/media/direct/pdf/HWB%202018/Landwirtschaft.pdf.

 Landeszeitung für die Lüneburger Heide. 2019. „Wem gehört Lüneburg?“, 2019.

 Landkreis Lüneburg. 2021. Mitglieder des Kreistags 2016-2021. https://www.landkreis-lueneburg.de/Home-Landkreis-Lueneburg/Politik-und-Verwaltung/Kreistag/Mitglieder-des-Kreistags.aspx

 SchmidtEichstaedt, Gerd. 2018. „Bauleitplanung“. In Handwörterbuch der Stadt und Raumentwicklung,  139–60. Hannover: ARL – Akademie für Raumforschung und Landesplanung.

 Suda, Michael. 2018. „Forstwirtschaft“. In Handwörterbuch der Stadt und Raumentwicklung. Hannover: ARL – Akademie für Raumforschung und Landesplanung.

 Transparency International Deutschland e.V. o. J. „CPI 2020“. Transparency International Deutschland e.V.  Zugegriffen 4. Februar 2021. https://www.transparency.de/cpi/cpi-2020/?L=0.

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